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Berlin – Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden.
Das soll Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben. In der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze bereits um 0,5 Prozentpunkte angehoben worden. © hib/EB/aerzteblatt.de